BESSEY Gruppe – Verhaltenskodex

Die Grundsätze, die das Handeln und die Entscheidungen von BESSEY Mitarbeitern bestimmen, sind in diesem Verhaltenskodex verbindlich festgehalten. Jeder von BESSEY, Führungskräfte und Mitarbeiter, ist verantwortlich dafür, sich entsprechend den im Verhaltenskodex festgelegten Grundsätzen zu verhalten. Er ist als Orientierungsleitfaden im Arbeitsalltag zu verstehen.

Unsere Grundsätze

Wir verpflichten uns, geltende Gesetze und Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch für geltende Richt- und Leitlinien sowie anerkannte Wertmaßstäbe der Kulturkreise und Länder, in denen die BESSEY Gruppe tätig ist.

Respekt und Toleranz prägen den Anspruch an das Arbeitsumfeld bei BESSEY. Wir akzeptieren keinerlei Diskriminierung oder Benachteiligung wegen der Hautfarbe, des Geschlechts, der Herkunft, des Alters, der Religion, einer Behinderung, des Familienstands, der sexuellen Orientierung oder der Staatsangehörigkeit. Wir dulden keine sexuelle Belästigung oder sonstige persönliche Angriffe auf einzelne Personen.

Wir sind offen und ehrlich und stehen zu unserer Verantwortung. Wir sind ein allseits zuverlässiger Partner. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, sich redlich zu verhalten.

Wir stehen zu den Regeln eines fairen Wettbewerbs zum Vorteil aller Marktteilnehmer.  Wettbewerbswidrige Vereinbarungen mit unseren Geschäftspartnern und gegen das Kartellrecht verstoßende Absprachen sind strengstens verboten.

Dies sind insbesondere: 

  • Abstimmung und Absprachen mit Wettbewerbern über Preise, Konditionen, Aufteilung von Märkten, Kunden oder Gebieten, Kapazitäts- oder Produktionsbeschränkungen. 

  • Austausch mit Wettbewerbern über sensitive Informationen wie zum Beispiel Preise, Preisänderungen, Margen, Rabatte und Umsätze.

  • Unzulässige Beeinflussung der Händler bei der Bestimmung der Einzelhandelspreise. 

  • Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.

Die BESSEY Gruppe lehnt jede Form von Korruption und Bestechung ab. Wertvolle Geschenke* oder Geldgeschenke und finanzielle Vorteile für Mitarbeiter oder Vertreter anderer Unternehmen oder Amtsträger sind absolut verboten. In Ausnahmefällen dürfen geringwertige Geschenke gemacht werden, allerdings unter der Bedingung, dass sie angemessen sind und keine Gegenleistung erwartet wird.

Unter keinen Umständen dürfen Mitarbeiter der BESSEY Gruppe persönliche Vorteile von Geschäftspartnern oder Drittparteien fordern oder das Versprechen akzeptieren, etwas im Gegenzug zu erhalten. Das gilt auch für persönliche Vorteile für Drittparteien, z. B. für Ehegatten oder Partner, Verwandte, Freunde oder andere dem Mitarbeiter nahe stehende Personen oder Unternehmen.

Alle Mitarbeiter der BESSEY Gruppe müssen Interessenkonflikte vermeiden. Bei einem potenziellen oder tatsächlichen Interessenkonflikt müssen sie diesen sofort bekannt geben, damit die Angelegenheit schnell gelöst werden kann. *Kleinere Geschenke bis zu einem Wert von 50 EUR bleiben außer Betracht, hier sind jedoch ggf. nationale steuerrechtliche Vorgaben zu beachten.

Alle Mitarbeiter der BESSEY Gruppe sind verpflichtet, einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Für die Tätigkeit relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden.

BESSEY geht verantwortungsbewusst mit vertraulichen Geschäftsinformationen um. Solche Informationen sind geheim zu halten und dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine Befugnis erteilt wurde oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter.

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder weitergegeben, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Sie unterliegen strikten Sicherheitsbestimmungen.

Alle Geschäftstransaktionen müssen vollständig und einwandfrei in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und den darüber hinaus bei BESSEY geltenden Vorschriften dokumentiert werden.

Alle Mitarbeiter der BESSEY Gruppe sind aufgefordert, mit den Unternehmensressourcen zweckmäßig, sparsam und verantwortlich umzugehen, z. B. mit Produkten, Werkzeugen, Software, Daten, Marken, Logos, geistigem Eigentum, Arbeitszeit sowie weiteren Unternehmenswerten. Diese dürfen ausschließlich für Geschäftszwecke eingesetzt werden.

Wir sind uns bewusst, dass die ausgezeichnete Qualität sowie die Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer Produkte Grundlage des Erfolges – und damit zentraler Unternehmensgrundsatz – von BESSEY sind. Wir haben den Anspruch, jederzeit die hohen Qualitätsansprüche unserer Kunden bei unseren Produkten unter Beachtung anerkannter Qualitätsmanagement-Systeme zu erfüllen. Qualität verstehen wir dabei als einen dynamischen Prozess der ständigen Verbesserung aller qualitätsbezogenen Leistungen. Hierfür ist der Einsatz eines jeden Mitarbeiters erforderlich.

Wir respektieren die international anerkannten Menschenrechte und unterstützen ihre Einhaltung. BESSEY lehnt jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab. Wir erkennen das Recht aller Mitarbeiter an, Gewerkschaften beizutreten und Arbeitnehmervertretungen auf demokratischer Basis im Rahmen innerstaatlicher Regelungen zu bilden. Das Recht auf eine angemessene Vergütung wird für alle Beschäftigten anerkannt. Die Entlohnung und die sonstigen Leistungen entsprechen mindestens den jeweiligen nationalen und lokalen gesetzlichen Normen bzw. dem Niveau der nationalen Wirtschaftsbereiche/Branchen und Regionen.

Die BESSEY Gruppe legt großen Wert auf die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind integraler Bestandteil aller Betriebsabläufe und werden von Anfang an – bereits in der Planungsphase – in die technischen, ökonomischen und sozialen Überlegungen mit einbezogen. BESSEY ist bestrebt, Arbeitsunfälle vollständig auszuschließen. Alle anwendbaren nationalen Gesetze und Vorschriften zur Arbeitssicherheit und weitere Anforderungen, an die wir gebunden sind, werden ausnahmslos beachtet.


Die BESSEY Gruppe hat das Ziel, die Umweltverträglichkeit ihrer Geschäftstätigkeit fortlaufend zu verbessern und dabei die Rohstoffe und die Umwelt schonend und verantwortungsvoll zu nutzen. Es ist für uns selbstverständlich, dass die nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz eingehalten oder übertroffen werden. Jeder Mitarbeiter trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.

Die ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln dieses Code of Conduct bilden einen Kernbestand unserer Unternehmenskultur. Jeder Mitarbeiter bei BESSEY ist daher verpflichtet, den Verhaltenskodex einzuhalten. Eine besondere Verantwortung tragen dabei die Führungskräfte durch ihre Vorbildfunktion und ihre Unterstützung bei der Umsetzung.


Gesetzesverstöße werden – ungeachtet der hierarchischen Stellung – nicht toleriert. Jeder Mitarbeiter kann im Arbeitsalltag in eine Situation kommen, in der sich moralische, gesetzliche oder ethische Probleme stellen. Dann können Ihnen die folgenden Fragen die Entscheidungsfindung erleichtern:

  • Ist die Entscheidung legal und steht sie im Einklang mit den Regeln des Unternehmens? 
  • Kann ich die Entscheidung im besten Interesse des Unternehmens und frei von persönlichen Interessen fällen?
  • Kann die Entscheidung öffentlich gemacht werden, ohne Probleme zu verursachen, und würde die Entscheidung in der Öffentlichkeit positiv gesehen?
  • Wird durch die Entscheidung der gute Ruf des Unternehmens gewahrt?

Falls Unsicherheiten bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten. Zusätzlich stehen Ihnen die Personalleitung, die Geschäftsleitung und die Bereichsleiter Ihres Bereiches als Ansprechpartner zur Verfügung.


Jedem Mitarbeiter wird dieser Code of Conduct ausgehändigt.

Veröffentlichungsdatum: Januar 2019

BESSEY_CoC_2019_DE
Der BESSEY Verhaltenskodex
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